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Am Donnerstag, den 14.12. fand in den Schulungsräumen der Feuerwehr Bad Aibling die alljährliche Blaulichtunterweisung für die Feuerwehren der Stadt Bad Aibling statt. Polizeihauptkommissar Jochen Storch von der Polizeiinspektion Bad Aibling unterwies uns ausführlich über den §35 und §38 der StVO. In diesen Paragraphen ist das Sonder– und Wegerecht geregelt. Diese Unterweisung ist einmal im Jahr Pflicht für jeden, der ein Einsatzfahrzeug im Straßenverkehr bewegt.

Vielen Dank an Herrn Storch für den informativen und lehrreichen Abend.


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